Worum geht’s?

Im April 2021 wurde das Niedersächsische Quartiersgesetz (NGQ) verabschiedet. Durch das neue Gesetz sollen Initiativen dabei unterstützt werden, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit in ihren Quartieren zu verbessern.

Die Aktionsgemeinschaft Osterstraße und Ostertor e.V. hat in Hildesheim die Initiative zur Gründung einer Quartiersgemeinschaft in die Hand genommen und wurde im Rahmen des Wettbewerbes „Pilot-Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ ausgezeichnet. Zur Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft wurde bereits eine Anschubfinanzierung i.H.v. 40.000 € durch das Land Niedersachsen bereitgestellt.

Zur Stärkung und Intensivierung der Zusammenarbeit im Quartier Osterstraße und Ostertor wurden bereits im Sommer/ Herbst 2021 erste Gesprächsrunden mit Immobilieneigentümer*innen geführt, bei denen erste Ideen zur Entwicklung des Quartiers vorgestellt und diskutiert wurden.

Zur Initiierung der Quartiersgemeinschaft hat sich die Aktionsgemeinschaft Osterstraße und Ostertor e.V. Unterstützung von Seiten der CIMA Beratung + Management GmbH aus Hannover gesichert, die im aktuellen Anschubverfahren auch weitere Quartiere in anderen Städten von Niedersachsen betreut und in der Vergangenheit bereits mehrere Projekte dieser Art erfolgreich anstoßen konnte.

Die Aktionsgemeinschaft Osterstraße und Ostertor e.V. hat bereits seit Langem viele gute Ideen, die mit dem Instrument einer Quartiersgemeinschaft umgesetzt und finanziert werden können. Es geht bei der Schaffung einer Quartiersgemeinschaft in erster Linie darum, die Lebens- und Verweilqualität zu erhöhen, sodass sich die Menschen dort gerne aufhalten, wohnen und einkaufen. Das bedeutet, dass die Immobilienbesitzer*innen und Gewerbetreibenden im Quartieren ihre Kräfte bündeln und z.B. Aktivitäten in einem sogenannten Quartiersmanagement selbst organisieren, um damit auch ihre Interessen gegenüber anderen Akteuren in der Stadt besser vertreten zu können.
  • Konzepte für die Entwicklung des Quartiers
  • Baumaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raums (oder des Wohnumfeldes)
  • Baumaßnahmen an oder in Gebäuden
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit oder Sicherheit
  • Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Grundstücken
  • Leerstandsmanagement
  • Einrichtung von Coworking-Räumen
  • Werbemaßnahmen, Marketing und Veranstaltungen

Übergeordnetes Ziel ist stets die Steigerung der Attraktivität des Quartiers und die Stärkung seiner Funktionen!

In erster Linie wird ein Quartiersmanagement als wesentlicher Erfolgsfaktor im Quartier Osterstraße und Ostertor angesehen. Ein zentraler Quartiermanager bzw. eine -managerin soll die Maßnahmenumsetzung im Quartier begleiten, überwachen und evaluieren. Gleichzeitig sollen die durch die Stadt Hildesheim umgesetzten bzw. geplanten Projekte mit den Bedürfnissen des Quartiers abgestimmt und rückgekoppelt werden.

Auch investive Maßnahmen zur Verbesserung von Sauberkeit, Sicherheit, Marketing und Aufenthaltsqualität durch z.B. eine attraktive Begrünung, Beleuchtung oder neue Sitz- & Spielmöglichkeiten werden derzeit diskutiert.

Die Stadt Hildesheim ist stets bemüht, die Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu sichern und zu verbessern. Zur Realisierung diverser Projekte ist die Stadt hierbei auf Fördergelder angewiesen. Mit bereitgestellten Fördergeldern aus dem Sofortprogramm “Perspektive Innenstadt” plant die Stadt Hildesheim bis März 2023 diverse Projekte innerhalb der Themenfelder Handel und Dienstleistungen, Kultur, Freizeit und Tourismus, Natur- und Klimaschutz sowie Verkehr und Logistik umzusetzen. Auch im Bereich Osterstraße sollen einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.
Weitere Infos zum Programm „Perspektive Innenstadt“ finden Sie hier. 

Die Stadt Hildesheim erhält Mittel aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder. Die Stadt hat daher die Möglichkeit einen Verfügungsfonds einrichten, für den ein Gesamtetat festgelegt werden muss. Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert.

Zur Umsetzung der aktuellen Pläne benötigt die Aktionsgemeinschaft Osterstraße und Ostertor e.V. die Zustimmung von 15 % der im Quartier vorhandenen Immobilienbesitzer*innen, die insgesamt auch 15 % der vorhandenen Immobilienfläche besitzen.

Die IHK Niedersachsen hat im Dezember 2021 einen Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz veröffentlicht, in dem ausführliche Informationen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Quartiersgemeinschaften und Kommunen enthalten sind.